strahlenschutztechnische Grundlagen
Aufsichtsbehörden
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die für Sie zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) zu ermitteln oder aber detaillierte Informationen über bestimmte Aufsichtsbehörden abzufragen.

Um die für Sie zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) zuverlässig bestimmen zu können, benötigen wir von Ihnen die Angabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Kreisgemeindeschlüssels. Sie können hier beispielsweise eine beliebige Postleitzahl Ihres Firmensitzes, egal ob Postfach-, Großempfänger- oder Straßenanschrift angeben. Alternativ können Sie die Suche über den Landkreis oder die kreisfreie Stadt durchführen.


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Postleitzahl  
 
Kreisgemeindeschlüssel    
 
Landkreis / Stadt      
 
Aufsichtsbehörde